Viele Österreicherinnen und Österreicher legen beim Einkauf ihrer Lebensmittel noch mehr Wert auf Regionalität – nicht erst seit Beginn der Corona-Krise. Wildprodukte sind dabei eine perfekte Alternative. Immer mehr Menschen sind von der hervorragenden Qualität des Wildfleisches überzeugt: Denn Wildfleisch ist sehr fettarm, wird klimaneutral und regional aus der Natur gewonnen und ist darüber hinaus reich an hochwertigem Eiweiß, wie es sonst nur in speziellen Fischsorten vorkommt.

Der Verkauf findet ebenfalls regional statt, sehr oft direkt vom Jäger oder der Jägerin. Worauf es bei der Wildbret Direktvermarktung zu achten gilt und worüber Käufer und Verkäufer Bescheid wissen sollten, darüber haben wir mit dem Jäger und UNIQA Versicherungsexperten Martin Köhler gesprochen.

WILDBRET DIREKTVERMARKTUNG

In unserem UNIQA Experteninterview lesen Sie:

  • Was man unter Direktvermarktung versteht
  • Worauf es bei der Direktvermarktung zu achten gilt
  • Was man unter „kundigen Personen“ im Zusammenhang mit der Direktvermarktung versteht
  • Warum die Direktvermarktung Teil der Jagdhaftpflichtversicherung ist
  • Warum die Nachfrage nach Wildprodukten steigt
  • Warum bei der Direktvermarktung keine Rechnungen gelegt werden müssen
  • Warum bei der Direktvermarktung steuerlich von einer Liebhaberei auszugehen ist
  • Welche Tiere häufig in der Direktvermarktung angeboten werden

jagdfakten.at:
Herr Köhler, gleich zu Beginn die Frage: Was versteht man eigentlich unter Wildbret Direktvermarktung?

Martin Köhler:
Auf der Webseite meines eigenen Landesjagdverbandes, des Niederösterreichischen Jagdverbandes ist dazu zu lesen: „Direktvermarktung bedeutet im Lebensmittelrecht die direkte Abgabe kleiner Mengen bestimmter Lebensmittel (Wild oder Wildfleisch) vom Jäger an den Endverbraucher oder an örtliche Einzelhändler, die diese Lebensmittel an Endverbraucher weitergeben. Als Direktvermarkter gilt zum Beispiel ein Jäger, der etwa zehn bis 20 Stück Wild im Jahr – egal, ob im Ganzen oder fein zerwirkt – in obiger Form in Verkehr bringt.“

jagdfakten.at:
Sie sind Jäger und Versicherungsexperte: Wie würden Sie einem Laien antworten, wenn er Sie fragt, worauf es bei der Direktvermarktung zu achten gilt?

Martin Köhler:
Als Jäger würde ich antworten, dass der Jäger bzw. die Jägerin bereits beim Erlegen des Wilds vieles richtig machen muss, damit das Wild überhaupt für die Direktvermarktung verwendet werden kann. Darüber hinaus würde ich kurz auf die Themen Verarbeitung und Kühlung eingehen. Als Versicherungsexperte würde ich auf die rechtlichen Aspekte eingehen: Also welche versicherungstechnischen Absicherungen es gibt und welche steuerlichen Notwendigkeiten.

Wildbret Direktvermarktung –
worauf muss geachtet werden?

jagdfakten.at:
Sie meinten eben, dass bereits beim Erlegen des Wilds vieles richtig gemacht werden muss: Worauf muss konkret geachtet werden?

Martin Köhler:
Vor allem auf die Hygiene. Aber lassen Sie mich da etwas ausholen, weil ich auch privat oft gefragt werde, wie viele Tiere und welche Tiere eigentlich erlegt werden dürfen. Behörden schreiben vor, wieviel Wild in welchem Bezirk jährlich zu erlegen ist. Mit diesen sogenannten Abschussplänen folgen wir dem Prinzip der Nachhaltigkeit. Der Abschuss ist also eine der Aufgaben der Jägerschaft. Als Revierbesitzer bekomme ich klare Vorgaben, wie viele Tiere von welcher Tierart in meinem Revier zu erlegen sind. Das variiert von Jahr zu Jahr. Bei manchen Tierarten gibt es auch mehrjährige Schonzeiten. In der Regel erlegt man zuerst kranke und sehr alte Tiere, diese können für die Direktvermarktung nicht mehr verwendet werden. Dafür brauche ich gesunde Tiere. Diese erkennen wir an unterschiedlichen Merkmalen, zum Beispiel an der Decke (z.B.: Fell beim Schalenwild).

jagdfakten.at:
Können Sie das noch konkretisieren? Sie haben vor allem die Hygiene erwähnt.

Martin Köhler:
Als Jäger muss ich mir bereits bei der Ansprache (genaue Beurteilung eines gesehenen Wildes) überlegen, ob ich das Wild nachher der Direktvermarktung zuführen will. Das heißt, das Wild muss gesund sein. Und dann gilt es, fixe Hygienevorschriften unbedingt einzuhalten. So muss das Wild noch am Anschussort aufgebrochen (bedeutet in der Jägersprache öffnen, versorgen) werden. Zum Beispiel sind die Eingeweide (besonders Magen und Darm) sehr zeitnah zu entfernen. Das alles hat mit Handschuhen zu erfolgen und für die Reinigung, das Ausspülen braucht man frisches Wasser. Weiters sind der Körper und die Eingeweide von einer kundigen Person zu untersuchen, um Merkmale, die darauf schließen lassen, dass das Fleisch bedenklich ist, ausschließen zu können.

jagdfakten.at:
Haben Jägerinnen und Jäger diese Kenntnis? Oder anders gefragt, ist man durch die Jagdprüfung schon eine “KUNDIGE PERSON”, um das Fleisch beurteilen zu können?

Martin Köhler:
Nein, das ist man nicht. Dafür braucht es eine eigene Qualifikation, die im Rahmen diverser Fortbildungsangebote, zum Beispiel durch die Landesjagdverbände, erworben werden kann. In den meisten Fällen wird eine solche kundige Person eine Jägerin oder ein Jäger sein, aber genauso auch eine Person, die keine Jagdausbildung hat wie zum Beispiel ein Veterinär.

Die genauen rechtlichen Details für Lebensmittelhygiene sind übrigens in einer Verordnung des Bundesministers für Gesundheit festgeschrieben.

jagdfakten.at:
Kommen wir zum versicherungstechnischen Teil: Wofür, oder wogegen kann ich mich als Jägerin, als Jäger bei der Jagdausübung oder der Direktvermarktung versichern lassen?

Martin Köhler:
Das ist eine sehr umfangreiche Frage. Gehen wir Schritt für Schritt vor. Als Berufsjäger oder auch Förster ist man während der Berufsausübung über die AUVA unfallversichert. Sollten bei der Berufsausübung Schäden verursacht werden sind die zumeist durch die Berufshaftpflichtversicherung abgedeckt.

Anders ist das bei Privatpersonen, die die Jagd in ihrer Freizeit betreiben. Diese sind bei Freizeitunfällen nicht automatisch unfallversichert. Hierfür braucht es eine private Unfallversicherung. Für sonstige verursachte Schäden braucht es eine Jagdhaftpflichtversicherung. Diese hat man in der Regel mit dem Besitz einer Jagdkarte eines Landesjagdverbandes in Österreich. Um auf Nummer sicher gehen, empfehle ich trotzdem beim eigenen Landesverband vorsichtshalber nachzufragen.

jagdfakten.at:
Sie haben jetzt nur von der Jagd gesprochen. Ist die Direktvermarktung auch Teil von Versicherungspaketen?

Martin Köhler:
Die Direktvermarktung zählt als Teilbereich zur klassischen Ausübung der Jagd, weil auch die Nachfrage nach regionalen Wildprodukten immer mehr steigt. Und daher gibt es für die Wildbret Direktvermarktung auch eine Deckung in der Jagdhaftpflichtversicherung.

jagdfakten.at:
Darf jede Person mit einem Jagdschein Wild direkt vermarkten?

Martin Köhler:
Der Jagdschein allein reicht nicht aus. Zur Direktvermarktung berechtigt ist nur, wer eine Eigenjagd, oder einen Jahrespachtvertrag bzw. einen Abschussvertrag hat, der den Jäger berechtigt, das selbst erlegte Wild auch zu verwerten. Übrigens, Wild wird im Rahmen der Direktvermarktung ausschließlich im Privatbereich verkauft.

jagdfakten.at:
Sie erwähnten zuvor, dass die Nachfrage nach regionalen Wildprodukten steigt. Ist das eine Folge von Corona?

Martin Köhler:
Den Trend dazu gibt es schon länger. Die COVID-19-Pandemie hat die Nachfrage aber noch einmal beschleunigt. Aus meiner Sicht gibt es zwei Hauptgründe – und beide sind begrüßenswert:

  1. Ist die Nachfrage gestiegen: viele Österreicherinnen und Österreicher legen immer mehr Wert auf Regionalität beim Einkauf ihrer Lebensmittel. Wildprodukte sind dabei eine perfekte Alternative. Wildfleisch hat eine hervorragende Qualität, ist sehr fettarm, reich an hochwertigem Eiweiß und wird klimaneutral und regional aus der Natur gewonnen.
  2. Das Angebot steigt: Es wird immer weniger verschwendet. Die neue Devise lautet: Was man nicht für den Eigenbedarf braucht, soll an Dritte weitergegeben, also verkauft werden.

jagdfakten.at:
Hat die Jägerschaft da eine neue Einnahmequelle entdeckt?

Martin Köhler:
Nein, dafür ist mit der Direktvermarktung zu wenig zu verdienen. Daher wird die Direktvermarktung zumeist auch steuerrechtlich als Liebhaberei eingestuft, weil die Ausgaben die Summe der Einnahmen, gesamtheitlich betrachtet, in der Regel übersteigen.

  • Übrigens: Bei Vorliegen einer Liebhaberei müssen keine Aufzeichnungen geführt und somit auch keine Rechnungen gelegt werden.

jagdfakten.at:
Was passiert eigentlich, wenn ein Jäger das erlegte Wild nicht selbst verwerten kann, oder was ist, wenn sich jemand die Direktvermarktung nicht antun will? Was gibt es dann für Möglichkeiten?

Martin Köhler:
Eine sehr gute Frage, denn die Verwertung und Direktvermarktung bedeuten natürlich auch Arbeit, Verantwortung und daher für manche auch Druck und Last. Daher gibt es so genannte Wildabgabestellen, bei denen das Wild unbearbeitet zum Kilopreis verkauft werden kann. Man bekommt dafür zwar deutlich weniger als bei einer Direktvermarktung, kann die Arbeit und Verantwortung damit aber auch an Dritte weitergeben, was viele Jägerinnen und Jäger auch tun.

Wildbret Direktvermarktung –
welche Tiere werden angeboten?

jagdfakten.at:
Welche Tiere und welche Produkte kommen aus ihrer Erfahrung häufig in die Direktvermarktung?

Martin Köhler:
Wildtiere werden sowohl im Ganzen als auch in Teilen verkauft. Welche Tiere angeboten werden, das ist regional sehr unterschiedlich. Zumeist ist es Niederwild wie Fasan, Hase oder Rebhuhn. Und natürlich Wildschwein, Rotwild, Rehwild, Gams– oder Muffelwild. Mufflons werden aber häufiger zur weiteren Verarbeitung verwendet und kommen seltener als Wildschwein, Hirsch oder Reh in der Wildbretzeit auf den Tisch.

jagdfakten.at:
Herr Köhler, danke für das Interview.

Wussten Sie, dass
… Wildfleisch gesünder ist als viele andere Fleischsorten?

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