Seeadler - Jagdfakten.at informiert über Wildtierkriminalität

Verbrechen gegen unsere Wildtiere

bleiben erstaunlich oft unsichtbar – und ungestraft.
Warum? Und was ist Wildtierkriminalität genau?

WILDTIERKRIMINALITÄT

Wir müssen uns hiermit in das Reich der Dunkelziffern begeben. Das liegt in der Natur der Sache, denn: Mit illegalen Abschüssen und anderen Formen von Wildtierkriminalität brüstet sich niemand öffentlich. Vor allem bleiben diese Delikte oft unentdeckt – und wenn sie entdeckt werden, fehlt von den Tätern jede Spur. Die Motive, sich auf verbotene Art und Weise an der Wildtierwelt zu vergreifen, sind vielfältig: Manche Täter und Täterinnen handeln aus Angst vor vermeintlichen Schäden an Weidetieren, Fischbeständen oder Wäldern. Sie sehen im Abschuss geschützter Arten wie dem Luchs, dem Biber oder bestimmter Greifvögel so etwas wie eine „präventive Maßnahme“. Andere wiederum suchen in der Tötung seltener Tiere Trophäenwert und Prestige.

Eines ist es aber nie: Jagd. Diese unterscheidet sich nämlich von Wilderei und Wildtierkriminalität durch ihre Rechtmäßigkeit. So oder so: Die tatsächliche Zahl illegal getöteter Wildtiere in Österreich liegt weit über den dokumentierten Fällen.

Warum bleibt Wildtierkriminalität
oft unsichtbar?

Laut WWF belaufen sich diese hierzulande im Zeitraum zwischen 2016 und 2022 auf etwas mehr als 200 Wildvögel und 16 Säugetiere wie etwa den Wolf, Luchs, Fischotter oder Biber, deren Abschuss – wie der aller Wildtiere – streng geregelt ist und nicht überall zu jeder Zeit erlaubt ist. Abgelegene Tatorte, das rasche Entfernen oder Verbergen von Kadavern und die fehlende flächendeckende Überwachung erschweren meist den Nachweis. Dadurch bleibt ein erheblicher Teil der Wildtierkriminalität nicht nur unsichtbar – sondern auch straflos.

Mag. Dr. Rainer Raab, Biologe - im Gespräch mit Jagdfakten.at

„Wie abschreckend aber Strafen sein und Menschen auch für dieses Thema sensibilisieren können, hat vor Kurzem ein Fall in Frankreich gezeigt“, weiß Rainer Raab. Der studierte Biologe ist Geschäftsführer vom Technischen Büro für Biologie (TB Raab) in Wien und beschäftigt sich unter anderem intensiv mit dem Monitoring besenderter Vögel.

Genau deswegen hat besagter Fall in Frankreich auch große Bedeutung für ihn. Er erklärt: „Jener Mann, der einen geschützten Adler geschossen hatte, wurde zu 116.000 Euro Strafe verurteilt. Das hat verständlicherweise viele Menschen schockiert, nur ging es bei diesem Urteil eben auch darum, abzuschrecken“, sagt Raab. Was genau ist aber Wildtierkriminalität?

Welche Formen von Wildtierkriminalität gibt es? 

 

„Jede Form von Wildtierkriminalität ist für uns Jäger doppelt schmerzhaft“, sagt Raab, der selbst eine Jagdkarte besitzt. „Solche Handlungen verletzen nicht nur das Tierschutz- und das Jagdrecht, sie untergraben auch das Vertrauen in eine nachhaltige, ethisch legitimierte Jagdpraxis. Wir leben in einer Kulturlandschaft, in der es die verantwortungsvolle Jagd braucht, um das ökologische Gleichgewicht zu erhalten“, so Raab.

  • Aber welche Formen von Wildtierkriminalität gibt es in Österreich konkret?
  • Und welche Gesetze ahnden diese unterschiedlichen Formen der Wildtierkriminalität?

In Österreich umfasst Wildtierkriminalität vor allem die illegale Jagd und das Wildern geschützter Arten. Hierzulande sind das etwa der Luchs und Greifvögel. Auch das Auslegen von Giftködern, der illegale Fang oder Handel mit geschützten Vögeln sowie der Schmuggel exotischer Tiere – in erlegtem Zustand, versteht sich – fallen darunter.

Wie ist Wildtierkriminalität in Österreich geregelt?

Wildtierkriminalität ist in Österreich durch mehrere Gesetze geregelt:

Zum einen wäre da das Artenhandelsgesetz, das die internationale Artenschutzkonvention CITES (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora) umsetzt. CITES ist ein weltweites Abkommen, das den Handel mit bedrohten Tier- und Pflanzenarten auch auf nationaler Ebene streng kontrolliert.

Außerdem greift in Österreich stets das Tierschutzgesetz, das Tierquälerei und illegale Tötungen verbietet, sowie die Jagd- und Fischereigesetze der einzelnen Bundesländer. Wilderei ist außerdem im Strafgesetzbuch als Eingriff in fremdes Jagd- oder Fischereirecht festgehalten. Was also die Rechtslage betrifft, verfügt der Staat über ausreichend Mittel, um Wildtierkriminalität in all ihren Formen zu bestrafen. Aber reicht das?

Unter Wildtierkriminalität
leiden auch Jäger und Jägerinnen

„Ich finde, es braucht mehr Sensibilisierung für das Thema Wildtierkriminalität“, sagt Raab. Tatsächlich könnte ein größeres gesellschaftliches Bewusstsein für dieses Thema etwas Licht in dieses verschwiegene Reich der Dunkelziffern bringen. Es könnte helfen, die Bevölkerung für illegale Köder, Abschüsse oder auch den Handel zu sensibilisieren, vielleicht vereinzelt Vorfälle – oder zumindest Verdachtsfälle – schneller zu melden. Doch nur um die Bevölkerung kann es nicht gehen; auch die Behörden und die Justiz sind in der Pflicht, dafür zu sorgen, dass das Verhältnis zwischen tatsächlich begangenen Delikten und den Dunkelziffern verringert wird.

„Das die Bevölkerung hier aufgefordert ist mitzuwirken, sehe ich nur bedingt. Natürlich hilft uns ein Hinweis aus der Bevölkerung. Allein es ist die Pflicht der beeideten Jagdschutzorgane, solche Missstände gemeinsam mit den Behörden aufzuarbeiten. Tun sie das nicht, wäre das Amtsmissbrauch“, sagt Jörg Binder, Generalsekretär von Jagd Österreich. „Unsere Tätigkeit für Wild und Natur ist eine sinnvolle und soll ja als solche wahrgenommen werden. Illegale Praktiken von Menschen, die sich nicht an Gesetze halten, können nicht Bestandteil dessen sein, was wir unter Jagd verstehen – das wäre letzten Endes auch für das ökologische Gleichgewicht verhängnisvoll, das uns Jägern und Jägerinnen das größte Anliegen ist.“

UNSERE
LESE-EMPFEHLUNG

Bildquellen für diesen Beitrag: © TB-Raab | © Pixabay
Autor für diesen Beitrag: L. Palm / Jagdfakten.at

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