Die Weihnachtszeit steht vor der Türe und damit auch die Zeit der Geschenke und die Zeit der Weihnachtsferien. Die Ferienzeit ist aber leider auch eine Hochzeit für Langfinger, die die Abwesenheit der Urlauber gerne nutzen, um die neuen Geschenke und andere Wertgegenstände aus den Wohnungen und Häusern der Besitzer zu stehlen. jagdfakten.at hat daher mit den Versicherungsexperten der UNIQA Versicherung gesprochen und ist der Frage nachgegangen wie man seine Wertgegenstände am besten aufbewahrt. Folgende Fragen wurden im Gespräch unter anderem behandelt:

  • Was ist eigentlich ein Wertgegenstand?
  • Welche Wertgegenstände sind versichert?
  • Macht es einen Unterschied wo ich meine Wertsachen aufbewahre?
  • Deckt eine Versicherung immer den Gesamtwert der Wertgegenstände ab?
  • Wie sind Waffen ordnungsgemäß aufzubewahren?

Lesen Sie hier das gesamte Interview zur sicheren

Aufbewahrung von Wertgegenständen:

jagdfakten.at: Wir gehen heute der Frage nach wie man seine Wertgegenstände am besten und vor allem richtig aufbewahrt. Damit ergibt sich gleich zu Beginn die Frage was eigentlich ein Wertgegenstand ist?

Silvio Stöckl: Was ein Wertgegenstand ist, ist meist sehr individuell. Aus Sicht einer Versicherung geht: in der Regel um:

  • Bargeld
  • Valuten
  • Einlagebücher ohne Klausel
  • Schmuck (auch unverarbeitete Edelmetalle und Edelsteine)
  • Barren aus Edelmetall und
  • Briefmarken- und Münzensammlungen

Je nach Verwahrungsart sind unterschiedliche Versicherungssummen vereinbart.

jagdfakten.at: Bei Ihrer Aufzählung haben sie Uhren gar nicht erwähnt. Zählen die zum Schmuck, oder sind Uhren gar nicht zu versichern?

Silvio Stöckl: Eine gute und oft gestellte Frage, die aber leider nicht so einfach zu beantworten ist. Uhren sind dann als Schmuck anzusehen und zu bewerten, wenn die dem Schmuck zuzuordnenden Bestandteile (Gold, Edelsteine, ….) auch vom Äußeren her den Gesamteindruck derart prägen, dass dagegen die dem Gebrauchswert zuzuordnenden Bestandteile in den Hintergrund treten. Dazu gibt es auch eine entsprechende OGH Entscheidung. Alle anderen Arten von Uhren zählen zum normalen Wohnungsinhalt, die über die Haushaltsversicherung abgesichert sind.

EXPERTENTIPP >> Bei der Haushaltsversicherung ist zu beachten, dass die Summe, der im Haushalt aufbewahrten Wertgegenstände in ausreichender Höhe in der Versicherungssumme berücksichtigt wurden.

jagdfakten.at: Sie haben zuvor bei der Auflistung der versicherten Gegenstände in einem Halbsatz von der vereinbarten Verwahrungsart gesprochen. Was ist damit gemeint?

Silvio Stöckl: Es gibt unterschiedliche Sicherheitsklassen für die Verwahrung von Wertgegenständen. Vereinfacht gesagt: Je sicherer Wertgegenstände verwahrt werden, desto höher kann man sie versichern.

jagdfakten.at: Das heißt es macht versicherungstechnisch einen Unterschied wo ich meine Wertsachen zuhause aufbewahre?

Silvio Stöckl: So ist es. Als Versicherung unterscheiden wir im Wesentlichen drei unterschiedliche Aufbewahrungsarten:

  • Offenes Liegenlassen (z.B.: am Küchentisch)
  • Einfacher Verschluss (z.B.: in einem versperrten Kasten)
  • Tresor

Wobei es innerhalb der Tresore wieder unterschiedliche Sicherheitsklassen gibt. Tresore unter 1.000kg Eigengewicht oder Mauersafes müssen gemäß Herstellervorschriften verankert beziehungsweise eingemauert sein.

EXPERTENTIPP >> Machen Sie bevor Sie auf Urlaub fahren oder die Wohnung verlassen noch einmal einen Sicherheitscheck und versperren Sie Ihre Wertgegenstände richtig. Denn aus Versicherungssicht macht es einen Unterschied wo Sie diese verwahren!

jagdfakten.at: Deckt die Versicherung eigentlich immer den gesamten Wert eines gestohlenen Gegenstandes ab?

Silvio Stöckl: Das kommt eben auf die Art der Aufbewahrung an. Wie hoch die jeweilige Deckung bei den unterschiedlichen Sicherheitsklassen der Tresore ist, können Sie bei Ihrem Versicherungsexperten erfragen. Da gibt es klar geregelte Einstufungen.

Sichere Aufbewahrung von Waffen

jagdfakten.at: Wie sieht es eigentlich mit Waffen aus? Sind diese auch als Wertgegenstand zu sehen und damit zu versichern?

Silvio Stöckl: Nein. Waffen sind als Wohnungsgegenstände zu sehen und zu bewerten. Auch wenn Sie besonders teure Jagdwaffen besitzen, ist es umso wichtiger, dass die Versicherungssumme in ausreichender Höhe gewählt wird.

jagdfakten.at: Wie sind Waffen eigentlich zu verwahren?

Martin Köhler: Für das Verwahren von Waffen bzw. deren Transport gibt es in Österreich klare gesetzliche Vorschriften (Waffengesetz, Landesjagdgesetze etc.). Wie streng diese sind hängt davon ab wo sich die Waffe befindet:

  • Zu Hause: sind Waffen gegen unbefugten Gebrauch zu sichern. Auch z.B. Schlüssel zu Waffenschränken dürfen somit nicht für jedermann erreichbar sein.
  • Während der Jagd: hat die Waffe immer beim Jäger sein und wenn man nicht gerade schießen will, sich zum Beispiel am Weg zum Hochstand befindet, muss die Waffe entladen und gebrochen (offen, abgeknickt) sein.
  • Beim Waffentransport mit dem KFZ sind die Vorschriften sehr unterschiedlich und hängen unter anderem von der Beschaffenheit des KFZ (Thema Cabrio) ab bzw. auch davon ob ich das Fahrzeug, z.B. für eine Kaffeepause unbeaufsichtigt lasse. Im Zweifelsfall sollten Waffen immer nicht sichtbar im Kofferraum verstaut und gegen die Abgabe eines Schusses gesichert sein. Hiefür kann entweder der Verschluß entfernt oder eine Abzugsicherung angebracht werden.

Generell gilt aber: Gehen Sie verantwortungsvoll mit Waffen um und schalten Sie den Hausverstand ein, dann liegen Sie in der Regel richtig.

Wertgegenstände sicher aufbewahren, Jagdfakten.at

jagdfakten.at: Was passiert, wenn die Waffe, sagen wir zu Hause, nicht gesetzeskonform aufbewahrt und entwendet wurde?

Florian Schaffhauser: In diesem Fall droht ein Verwaltungsstrafverfahren und das würde versicherungstechnisch nicht die Sachversicherung, sondern die Rechtsschutzversicherung betreffen. Die Rechtsschutzversicherung würde dann gegebenenfalls zum Beispiel die Anwalts- oder Sachverständigenkosten übernehmen.

jagdfakten.at: Kommen wir abschließend noch einmal zur Sachversicherung zurück: Gilt diese nur bei Diebstahl, oder auch in anderen Fällen?

Silvio Stöckl: Die Sachversicherung deckt folgende Schadensarten ab:

  • Einbruch, Diebstahl und Beraubung
  • Feuer
  • Sturmschaden
  • Leitungswasserschaden

jagdfakten.at: Und wie kann ich meiner Versicherung am besten belegen was ich alles habe bzw. hatte und was das wert war?

Silvio Stöckl: Hier haben wir für Versicherungsnehmer folgende Empfehlung.

EXPERTENTIPP – Wertgegenstände sicher aufbewahren

1. Rechnungen aufheben –

2. eventuell auch scannen, denn die Schrift kann mit den Jahren verblassen.

3. Fotos von den Wertgegenstände machen.

4. Sparen Sie nicht bei der sicheren Aufbewahrung!

5. Bewahren Sie die Aufzeichnungen nach Möglichkeit nicht zu Hause auf.

jagdfakten.at: Meine Herren, herzlichen Dank für das Interview!

WEITERLESEN:

UNIQA Expertentipp – Jagdunfall vermeiden

UNIQA Expertentipp – Wildunfall vermeiden