… es in Österreich ein Reviersystem gibt?

Das österreichische Reviersystem berechtigt die Inhaber des Jagdausübungsrechtes zu jagdlichen Tätigkeiten oder Aneignungen. Ungekehrt schließt es alle anderen Personen – die nicht zur Jagdausübung berechtigt sind – von diesen Tätigkeiten oder Aneignungen aus.

Ein Jagdrevier ist ein Gebiet, auf dem ein Jagdausübungsberechtigter jagen darf.

Das Jagdrecht wiederum ist an den Grundbesitz gebunden. Grundbesitz von mehr als 115 Hektar (in manchen Bundesländern mehr als 300 Hektar) sind Eigenjagdgebiete. Der Eigentümer kann dieses Eigenjagdgebiet selbst bejagen, sofern er eine Jagdkarte besitzt. Anderenfalls muss er dieses Jagdgebiet verpachten oder verwalten lassen. Jagdausübungsberechtigt ist also der Besitzer oder Pächter.

Jede österreichische Gemeinde bildet aus allen „nicht zu Eigenjagden gehörigen Grundflächen“ (das sind auch Grundstücke kleiner als 115 Hektar) das jeweilige Genossenschaftsjagdgebiet dieser Gemeinde. Solche Genossenschaftsjagdgebiete müssen zwingend verpachtet werden, die Pächter sind die Jagdausübungsberechtigten.

Diese Gemeinde- und Genossenschaftsgebiete bilden mit ca. 60,5 % den größten Anteil der österreichischen Jagdgebiete. Gefolgt von Eigenjagdgebieten mit ca. 39,1 %. Der Rest entfällt auf Tiergärten und Gehege – nämlich insgesamt 37 Jagdgebiete im Burgenland, 75 Jagdgebiete in Niederösterreich, drei Jagdgebiete in Salzburg und ein Jagdgebiet in Wien.

Ein Jagdgebiet kann von einer Person gepachtet werden oder von einer Jagdgesellschaft. Diese besteht aus mehreren Personen, die sich zu einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts zusammenschließen mit dem Zweck, ein Jagdgebiet zu pachten.

Wer ein Jagdgebiet pachten will, muss eine gültige Jahresjagdkarte besitzen und schon über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren eine Jagdkarte in Österreich besessen haben.

Die Grundeigentümer erhalten für ihr verpachtetes Jagdrecht Geld. Der Jagdausübungsberechtigte ist der Träger aller Berechtigungen und Verpflichtungen bezüglich der Jagd im jeweiligen Eigenjagdgebiet oder Genossenschaftsjagdgebiet (Jagdrevier).

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