Herbstzeit ist Wildbret-Zeit.
Kaum ein Gasthaus, das keine Wildgerichte auf der Speisekarte hat. Ob Hase, Hirsch, Reh, Wildente oder Wildschwein – Wildgerichte haben Saison!
Wildfleisch hat durchaus Vorteile gegenüber Schweinefleisch, Rindfleisch und Hühnerfleisch – welche das sind, lesen Sie hier. Bevor das Wild jedoch auf den Teller kommt, muss es bejagt werden.
In diesem Artikel erfahren Sie,
welches Wild vom Jäger zu welcher Zeit erlegt werden darf:
Das Wichtigste vorweg: es darf nicht das ganze Jahr über Jagd auf dasselbe Wild gemacht werden. Vielmehr sind die gesetzlich verordneten Jagd- und Schonzeiten ausschlaggebend für die Abschüsse.
Während seiner Schonzeit darf das Wild weder verfolgt noch gefangen noch erlegt werden. Der Anfangs- und Schlusstag wird in die Schonzeit eingerechnet. Aufgrund des österreichischem Jagdrechts ist das Jagdjahr nicht in jedem Bundesland gleich geregelt – mehr dazu lesen Sie hier.
Auch die Jagd- und Schonzeiten variieren je nach Bundesland:
- Erstens ist nicht jedes Wild in jedem Bundesland jagdbar,
- zweitens ist nicht in jedem Bundesland dasselbe Wild zur selben Zeit jagdbar.
Um einen Überblick über die über 100 Arten des jagdbaren Wildes in Österreich zu bieten, haben wir die diversen Wildarten nach ihren Jagdzeiten in den neun Bundesländern zusammengefasst (kein Anspruch auf Richtigkeit und Gewähr).
Tabelle_Jagdzeiten_Bundesländer
Darf Wildbret unabhängig von der Jagdsaison angeboten werden?
Dazu besagt z. B. das Wiener Jagdgesetz in § 71:
„(1) Zwei Wochen nach eingetretener Schonzeit und während der übrigen Dauer dieser Zeit darf in Schonung befindliches Wild mit der im Abs. 2 folgenden Ausnahme im lebenden Zustande oder tot, in ganzen Stücken oder zerlegt, weder versendet noch in Läden, auf Märkten, in Gasthäusern oder in anderer Art zum Verkaufe angeboten werden. (2) Wildbret des Haarwildes und des Federwildes der Arten Stockente, Rebhuhn, Fasan sowie Ringeltaube, das während der Schusszeit oder innerhalb zwei Wochen nachher in unter behördlicher Aufsicht stehende Kühlanlagen gebracht worden ist, kann von dort aus auch nach Ablauf der vorerwähnten Frist in den Verkehr gebracht werden. Die näheren Vorschriften hier für werden durch Verordnung erlassen.“
Anders ausgedrückt:
Dieses Gesetz garantiert, dass das Wild garantiert frisch auf den Teller kommt!
Wildbret bekommt man zwar das ganze Jahr über, aber frische Produkte haben eben ihre Saison:
- im Mai der junge Rehbock
- ab September die Wildente
- im Oktober das Rebhuhn
- von Oktober bis Ende Dezember Hase und Fasan
- in der zweiten Jahreshälfte Reh- und Rotwildfleisch
- Ganzjährig steht nur Wildschwein zur Verfügung
WEITERLESEN:
So viel Wildbret verzehrt der durchschnittliche Österreicher