Hat ein Jäger erst seine Jagdprüfung abgelegt, ist er dazu angehalten, sich auch weiterhin auf dem aktuellen Stand zu halten und sich jagdlich weiterzubilden. Eine Verpflichtung dazu besteht jedoch nicht. Ganz im Gegensatz dazu ist ein

JAGDAUFSEHER

per Gesetz zur Teilnahme an Weiterbildungskursen verpflichtet. Nimmt er binnen drei Jahren nicht an zumindest einem Kurs teil, sind ihm seine Rechte abzuerkennen. Die Verpflichtung zur Meldung an die zuständige Behörde obliegt dabei dem jeweiligen Landesjagdverband. Inhalt und Umfang der Weiterbildungskurse werden von der Landesregierung per Verordnung festgelegt.

Mögliche Kurse zur Weiterbildung sind beispielsweise:

  • Ausbildung bzw. Weiterbildung zur kundigen Person Wildbretbeschau
  • Rechtliche Grundlagen der Wildfleischvermarktung bzw. Direktvermarktung
  • Wildbret-Verarbeitung
  • Wildbret-Veredelung
  • Fortgeschrittenen- bzw. Perfektions-Lehrgang für Faustfeuerwaffen
  • Argumentations-Training für Jagdschutzorgane
  • Schalenwildabschuss
  • Drückjagdseminare
  • Jagdhundewesen
  • Einsatz des Jagdhundes bei der Bewegungsjagd auf Schalenwild
  • Aktuelle Jagdrechtsfragen
  • Waldwirtschaft für Jäger

Die Jagdverbände der einzelnen Bundesländer informieren jeweils über ihre Kursangebote – siehe zB. Niederösterreich.

Wie wird man
JAGDAUFSEHER?

In Österreich können Sie Jagdaufseher werden, wenn

  • Sie das 21. Lebensjahr vollendet haben,
  • österreichischer oder EWR-Staatsbürger sind,
  • eine gültige Jagdkarte besitzen,
  • entweder eine mindestens 2-jährige praktische Verwendung im Jagddienst (Berufsausübung)
  • oder eine mindestens 5-ährige praktische Betätigung in allen im Laufe des Jagdjahres sich ergebenden Erfordernissen des Jagdbetriebes nachweisen
  • und fünf abgelaufene Jagdkarten besitzen.

UNSERE
LESE-EMPFEHLUNG

Bildquellen für diesen Beitrag: Jagdfakten.at/L. Molter

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