Nach Mitteilung der Tschechischen Behörden wurde Ende Juni 2017 in der Nähe von Zlín, einer etwa 80 km von der Österreichischen Grenze entfernten Stadt in Mähren, die Afrikanische Schweinepest diagnostiziert.
Zuerst wurde am 26. Juni der Verdacht auf diese Erkrankung bei zwei verendeten Wildschweinen bestätigt. Bis zum 30. Juni erhöhte sich die Anzahl der bestätigten positiven Befunde um einen weiteren tot aufgefundenen Frischling auf insgesamt drei Stück Schwarzwild.
So ist diese Seuche erstmals in unmittelbare Nähe zu Österreich vorgerückt. Die Lokalität, in der jetzt die Afrikanische Schweinepest bei Wildschweinen diagnostiziert wurde, ist viele hunderte Kilometer entfernt von den Gebieten mit ihrer bisherigeren Verbreitung (Russland, Ukraine, Estland, Lettland, Litauen und nordöstlicher Teil von Polen). Das sowohl zu Tschechien wie auch zu Österreich bis zuletzt am nächsten liegende Seuchengebiet in der Ukraine ist mehr als 400 km entfernt.
Es ist nicht bekannt, wie die Erkrankung nach Tschechien gelangte, aber man geht davon aus, dass ihr Erreger dorthin mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit passiv von Menschen, z. B. durch mitgenommene kontaminierte Nahrungsmittel oder mit Transportmitteln, eingeschleppt wurde. Aus wildbiologischer Sicht ist ausgeschlossen, dass der Erreger über eine so weite Entfernung von angesteckten lebenden Wildschweinen gebracht werden könnte, da diese nicht in der Lage wären, solche Distanzen zurückzulegen.
Wie wird die Afrikanische Schweinepest übertragen?
Der Erreger der Afrikanischen Schweinepest (ASP) ist das Virus aus der Familie der Asfarviridae, welches bei Wild- und Hausschweinen eine schwere, meist tödlich verlaufende Erkrankung hervorruft.
Auf andere Tiere und Menschen ist dieses Virus nicht übertragbar. Die Inkubationszeit (die Zeitspanne zwischen der Ansteckung und dem Krankheitsausbruch) beträgt 3 bis 15 Tage (meist etwa 5 Tage). Die Übertragung des Virus erfolgt durch direkten Kontakt zwischen den angesteckten Tieren, über ihre Körpersekrete und Blut, aber auch durch Verfütterung von Fleisch oder Fleischprodukten (Schinken, Würste, usw.) von infizierten Tieren an Schweine. Eine Ansteckungsgefahr kann auch von kontaminierten Geräten, Kleidung oder Transportmitteln ausgehen. Es wird oft angeführt, dass das Virus auch durch bestimmte Arten von blutsaugenden Insekten (z. B. Lederzecken) übertragen werden kann. Dieser Übertragungsweg scheint jedoch nach dem jetzigen Wissensstand für Österreich nicht relevant zu sein, da hier diese Insektenarten, bei denen die Virusübertragung nachgewiesen wurde, nicht vorkommen.
Die Erkrankung ist für die Schweine hochansteckend und ihre Verbreitung wird auch durch eine sehr hohe Widerstandsfähigkeit des Erregers gegen Umwelteinflüsse erleichtert. Er kann beispielweise, im durch Hitze unzureichend behandelten Fleisch und Fleischerzeugnissen (z. B. Schinken, Salami), monatelang infektiös bleiben. Auch im getrockneten Kot beträgt seine Überlebensdauer mehrere Monate.
So ist die Verbreitung der Seuche, und vor allem ihre plötzlichen Ausbrüche in einer oft großen Entfernung von den bisherigen Seuchengebieten, in erster Linie auf die Verschleppung des Virus in Speiseabfällen im weitvernetzten Reise- und Transportverkehr zurückzuführen. Aber auch über Transportfahrzeuge und Personen, die aus betroffenen Regionen zurückkehren, und hier mit Schweinen in Kontakt kommen, kann das Virus weit verbreitet werden.
Wie verläuft die Afrikanische Schweinepest bei Haus- und Wildschweinen?
Die Afrikanische Schweinepest lässt sich in ihrem Erscheinungsbild kaum von der klassischen Schweinepest unterscheiden. Der Krankheitsverlauf und die dabei auftretenden Symptome können je nach Viruseigenschaften und Widerstandskraft der befallenen Tiere unterschiedliche Ausprägung haben:
Bei einem perakuten (besonders schnellen) Verlauf verenden die infizierten Schweine oft so schnell, dass sich bei ihnen keine sichtbaren Symptome zeigen.
Bei einem akuten (schnellen) Verlauf zeigen sich meist hohes Fieber, Apathie, bei Hausschweinen Hautrötungen (bei Wildschweinen jedoch kaum erkennbar), erhöhte Puls- und Atemfrequenz, Verwerfen bei trächtigen Bachen, Durchfall. Der Tod tritt meist innerhalb von wenigen Tagen ein. Die Sterblichkeit liegt bei einem solchen Verlauf meist bei bis zu 100 Prozent.
Bei einem chronischen (langsamen) Verlauf treten als Symptome Gewichtsverlust, Fieber, Atemprobleme, chronische Hautulzera, Gelenksschwellung auf. Die Krankheitsdauer beträgt oft mehrere Wochen und Monate. Bei diesem Verlauf der Erkrankung ist mit einer meist geringeren Sterblichkeitsrate als beim akuten Krankheitsverlauf zu rechnen (oft unter 20 Prozent). Die überlebenden Tiere können jedoch das Virus monatelang weiter übertragen.
Welche Maßnahmen werden im Seuchenfall angewendet?
Eine Behandlung erkrankter Hausschweine ist verboten. Da kein Impfstoff gegen die ASP verfügbar ist (und selbst wenn es einen Impfstoff gäbe, wäre die Impfung aus seuchendiagnostischen Gründen wahrscheinlich ohnehin nicht erlaubt), kann die Bekämpfung nur durch rasche Eindämmung der Seuche erfolgen. Deshalb kommen rigorose Maßnahmen zur Anwendung, die im Anlassfall von den zuständigen Behörden verhängt werden.
Was können (müssen) die Jäger tun?
Der Jagd kommt sowohl bei der Vorbeugung wie auch bei der Früherkennung der Infektionskrankheiten eine sehr wichtige Bedeutung zu, da die Wildtiere für die meisten Seuchenerreger ein natürliches Reservoir darstellen.
Im Allgemeinen gilt, dass hohe Schwarzwildbestände die Gefahr der Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest sehr begünstigen. Deshalb gilt eine konsequente Bestandsreduzierung (besonders bei Frischlingen und Überläuferbachen), sowohl durch Einzelabschuss wie auch durch gut organisierte Bewegungsjagden als die wirksamste Vorbeugungsmaßnahme. Tritt die Seuche auf, sind die Bewegungsjagden jedoch zu unterlassen! (In Tschechien wurde vorerst im betroffenen Gebiet die gesamte Bejagung des Schwarzwildes vorübergehend eingestellt.)
Bei der Kirrjagd sollte kein Aufbruch von Wildschweinen verwendet werden. Dieser darf nach der Erstversorgung der erlegten Wildschweine auch nicht freiliegend zurückgelassen werden – wichtig ist seine sachgerechte Entsorgung.
Bei jeder Auffälligkeit (vermehrtes Fallwild, abgekommene oder verhaltensauffällige Tiere, Organveränderungen) sollte unverzüglich die Jagd- und Veterinärbehörden informiert werden. Die Seuche lässt sich nicht durch Vergraben verdächtiger Stücke aus der Welt schaffen!
Weiterführende Informationen zur Afrikanischen Schweinepest –
insbesondere im Hinblick auf den aktuellen Stand und die getroffenen Maßnahmen finden Sie hier:
Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit
WEITERLESEN:
Eckdaten zur Afrikanischen Schweinepest
Informationen zur Afrikanischen Schweinepest in Tschechien – Oktober 2017
Informationen zur Afrikanischen Schweinepest in Tschechien – November 2017