… es verpflichtende Abschusspläne für jedes Jagdgebiet über 115 Hektar gibt?

Gejagt wird nur nach strengen Regeln, deren Missachtung geahndet wird: Jeder Revierinhaber zählt sein Wild, erhebt, wieviel nachwachsen wird und erstellt daraufhin in Absprache mit dem Bezirksjägermeister einen genauen Plan, in dem festgehalten ist, wieviel Wild pro Jahr entnommen wird.

Verpflichtende Abschusspläne werden von der Bezirkshauptmannschaft geregelt und betreffen jedes Jagdgebiet über 115 Hektar. Für den Grundbesitzer bedeutet dies: Er muss den Abschussplan erfüllen – ob nun selbst oder durch Verpachtung der Jagd.

Für die Zahl der zu erlegenden Tiere wird der Einfluss der Pflanzenfresser auf die für die Forstwirtschaft relevanten Baumarten erhoben und aufgrund dessen die Abschusshöhe erstellt. Auch auf die Struktur der Wildbestände muss achtgegeben werden.

Mittelalte und erfahrene Tiere werden geschont, während junge und alte dagegen vermehrt erlegt werden. Dies entspricht auch der Natur, denn zum Teil ist die Jungensterblichkeit hoch, und natürlich verenden auch ältere Tiere eher.

Ohne die gesetzlich vorgeschriebenen Abschüsse würden sich die Wildtiere selbst die Lebensgrundlage nehmen: Der Bestand an Rotwild und Rehwild würde zunehmen, und es käme zu Nahrungsengpässen. Außerdem würde es im Wald zu nicht mehr tragbaren Verbiss- und Schälschäden kommen.

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